Gewerbegerichte

Gewerbegerichte

Gewerbegerichte, die zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sofern sie sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, berufenen Gerichte. Das G. ist zusammengesetzt aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und mindestens vier Beisitzern, von denen zwei Arbeitgeber, zwei Arbeitnehmer sein müssen. Die Einsetzung der G. ist den Gemeinden und weitern Kommunalverbänden überlassen. Berufung an das Landgericht. Die G. sind auch als Einigungsämter (s.d.) tätig. Deutsches Reichsgesetz vom 29. Juli 1890 (neu vom 29. Sept. 1901), Österr. Gesetz vom 27. Nov. 1896. Kommentare zum deutschen Gesetz von Haas, Hirsekorn, Menzinger und Prenner u.a., zum österr. von Bloch. – Vgl. Stieda (1890), Möller und Hirsch (1892), Jarres (1902) und die Monatsschrift »Das G.« (1895 fg.).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Gewerbegerichte — Gewerbegerichte, besondere gesetzliche Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen gewerblichen Arbeitgebern und Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben [1]. Streitigkeiten dieser Art eignen sich weniger …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gewerbegerichte — Gewerbegerichte, s.u. Fabrik u. Gewerbegerichte …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gewerbegerichte — sind besondere gesetzlich organisierte Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag über die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerbegerichte — Gewerbegerichte,   in einigen Kantonen der Schweiz Sondergerichte zur Beilegung und Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ihre örtliche Zuständigkeit kann in einzelnen Kantonen auf bestimmte… …   Universal-Lexikon

  • Fabrik- u. Gewerbegerichte — Fabrik u. Gewerbegerichte, die besonderen Gerichtshöfe, welche aus Sachverständigen zusammengesetzt u. dazu bestimmt sind, die Streitigkeiten zu schlichten, welche sich auf die Fabrikindustrie u. gewerblichen Verhältnisse beziehen. Die Idee… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einigungsämter [1] — Einigungsämter (Schiedskammern, Einigungskammern, auch wohl Arbeitskammern, Boards of conciliation and arbitration), besondere Händige Organe zur Schlichtung von sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Interessenstreitigkeiten zwischen… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Arbeitsgerichtsbarkeit (Deutschland) — Großer Sitzungssaal des Bundesarbeitsgerichts Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Fachgerichtsbarkeit des Arbeitsrechts. Sie hat bei den zu bearbeitenden Rechtsmaterien Schnittmengen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Sozialgerichtsbarkeit.… …   Deutsch Wikipedia

  • Einigungsämter — (Schieds und Einigungskammern, Arbeiterschiedsgerichte, Boards of conciliation and arbitration, of labour) sind freiwillig gewählte, aus Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetzte Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten über den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Суды промышленные — так называются учреждения для решения споров, возникающих между промышленниками и их рабочими или учениками. Рассмотрение таких споров в общих С., обычным порядком, представляет иногда большие неудобства, особенно в местностях с сильно развитою… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”